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§AGB§

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Einbruchschutz Franken / Prüfdienst

 

1. Leistungsbeschreibung

 

Der Auftraggeber überträgt der Firma die Dienstleistung gemäß dem vorliegenden Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag. Die Firma erbringt seine Tätigkeit in selbständiger Verantwortung und bedient sich seines Personals als Erfüllungsgehilfe. Die Auswahl des beschäftigten Personals obliegt der Firma. Sie ist berechtigt, sich zur Erfüllung anderer (gemäß Gewerbeordnung zugelassener oder zuverlässiger Unternehmen) zu bedienen, sofern mit dem Auftraggeber keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftraggeber ist gegenüber den Mitarbeitern nicht weisungsbefugt (keine Arbeitnehmerüberlassung). 
Die Firma ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.

 


 2. Haftung, Haftungsbeschränkungen

 

Die Firma haftet entsprechend der gesetzlichen Regelung, wenn ein Schaden schuldhaft von ihr selbst, seinen gesetzl. Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, oder wenn der Schaden darauf beruht, dass eine Zusicherung nicht eingehalten worden ist. Während der vertraglich vereinbarten Abwesenheitszeiten der Mitarbeiter, sind jegliche Ansprüche, die aus Schäden während dieser Abwesenheitszeiten resultieren, ausgeschlossen.

 

Die Firma verpflichtet sich während des gesamten Vertragszeitraumes eine Haftpflichtversicherung mit beschränkter Haftungssumme vorzuhalten. Einen Nachweis kann der Auftraggeber bei Bedarf erhalten.

 

Eine Haftung von Mitarbeitern ist ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

 

3. Beanstandungen

 

Beanstandungen jeglicher Art, die sich auf die Erfüllung der Vertragspflichten durch die Arbeitnehmer beziehen, sind unverzüglich und schriftlich der Geschäftsführung anzuzeigen. Bei verspäteter schriftlicher Mitteilung können Ansprüche aus Beanstandungen für die Vergangenheit nicht geltend gemacht werden.

 

Erhebliche oder wiederholte Mängel in der Ausführung der Dienstleistung berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn die Auftragnehmer  diese trotz detaillierter schriftlicher Anzeige nicht in angemessener Frist reguliert haben.

 

4. Arbeits- und Dienstdurchführung

 

Die Firma ist verpflichtet, die übernommenen Dienstleistungen nach den Grundsätzen der Gewerbeordnung sorgfältig durchzuführen.

 

Bei Prüfungsaufträgen (DGUV-Richtlinien) behälten wir uns vor, wenn zeitlich nicht anders möglich, die Prüfungstermine nach eigenem Ermessen einzuteilen.

 

Wir erkennen an und bestätigen, dass durchzuführende Dienstleistungen des Auftraggebers vertraulich im Auftrag erfolgen und kein Anspruch auf Vollständigkeit, unabhängig vom Ergebnis, vorliegt.

 

Wir führen die Dienstleistungen unter Einsatz von geeignetem Fachpersonal in eigener Verantwortung durch. Sie ist für die Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen allein verantwortlich, sofern die Mitwirkung des Auftraggebers nicht vereinbart bzw. notwendig ist oder wird.

 

Im Einzelfall ist für die Ausführung der Dienstleistung, allein die schriftliche Vereinbarung maßgebend. Sie enthält den Anweisungen entsprechend, die näheren Bestimmungen über die Arbeiten, Prüfungen und sonstigen Dienstleistungen, die vorgenommen werden müssen.

 

Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann im Einzelfall von vorgesehenen Arbeiten, Prüfungen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.

 

Die für die Dienstausführung erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig, kostenlos und in benötigter Anzahl zur Verfügung zu stellen.

 

Der Auftraggeber stellt die Anschriften und Rufnummern der Verantwortlichen zur Verfügung, die im Not- oder Schadensfall tagsüber oder Nachts zu benachrichtigen sind. Anschriften- bzw. Rufnummernänderungen müssen umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen wir ausgeschaltete Alarmanlagen und Alarmverfolgung durchzuführen haben, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge festzulegen.

 

5. Auftragsdauer

 

Der Vertrag ist ab dem Zeitpunkt an verbindlich, wenn  die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. die unterschriebene Fassung des Vertrages/Auftrages zugegangen ist und bestätigt wurde.

 

Tritt der Auftraggeber vor Beginn des Ausführungszeitraums vom Vertrag zurück, wird eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes + evtl. anfallende Anschaffungskosten fällig.

 

6. Zahlungsmodalitäten / Preisänderungen

 

Einzelaufträge werden nach Auftragsdurchführung in Rechnung gestellt, zahlbar innerhalb von sieben Tagen (oder nach schriftlicher Vereinbarung) rein netto.

 

Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung von Dienstleistungsentgelten, einschließlich der Haftung, ist ausgeschlossen.

 

Falls ein Zahlungsverzug eintritt, ruhen sämtliche Leistungsverpflichtungen inklusive der Haftung. Diese Tatsache entbindet nicht von der Zahlung für den Zeitraum des Ruhens oder von der Erfüllung des Vertrages. Im Übrigen gilt § 286 Abs. 3 BGB.

 

Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen, gem. gültigen Diskontsatz fällig (nach Ablauf der Zahlungsfrist). Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mahnung an den Auftraggeber und die erfolglose Verstreichung der gesetzten Zahlungsfrist.

 

Im Falle der Veränderungen / Neueinführung von gesetzl. Steuern oder Abgaben, von Lohn- und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, von Versicherungsprämien oder Kfz-Betriebskosten ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Ab- bzw. Ausgaben die Selbstkosten für die Ausführung des Auftrages geändert haben, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausreichend für den Nachweis der neuen Ausgaben ist die Vorlage eines entsprechenden Gebührenbescheides, einer Prämien Berechnung der Versicherung, eines entsprechendes Gesetzestextes oder der Veränderungen im Tarifwerk.

 

7. Vertragsende

 

Die Aufgabe oder Veränderung des Auftrages, zu dem das zu betreuende Objekt gehört, berechtigt zur vorzeitigen Vertragsauflösung mit einmonatiger Kündigungsfrist. Nur der Verkauf oder die Aufgabe des Objektes bilden keinen Grund zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages.

 

8 Konkurrenzschutzklausel

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis zu einer Frist von zwei Jahren nach Vertragsende Personen, welche wir bei ihm tätig waren, nicht mit gleichen oder ähnlichen Aufgaben zu beschäftigen. Hierbei ist die Rechtsform der Beschäftigung ohne Bedeutung.

 

Bei einem Verstoß wird die zwölffache Monatsgebühr für vergleichbare Dienstleistungen als Vertragsstrafe fällig.

 

9. Zusätzliche Absprachen

 

Mündliche Absprachen sind unwirksam. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen.

 

10. Datenschutz

 

Datenschutzerklärung

Angaben / Datenschutz

Der Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns sehr wichtig. Datenschutz hat für uns einen besonders hohen Stellenwert. Eine Nutzung unserer Internetseiten ist grundsätzlich ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten möglich.

Einhaltung / Datenschutzbestimmungen

Unser Datenschutz steht im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer Vorschriften des Datenschutzes- Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Zweckangabe / Datensammlung

Wir sammeln personenbezogene Daten nur für die Auftragsannahme, Auftragsbearbeitung, Auftragsabwicklung, Kontaktaufnahme. Im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen der Firma Rupp und dem Kunden werden Ihre angegebenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet. Dennoch können Internetbasiernde Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen .

Sicherheit

Wir haben Sicherheitsmaßnahmen getroffen um die gespeicherten personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, missbräuchlicher Verwendung, Zerstörung, Verlust zu schützen.

Datenweitergabe

Es werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben sollte dies nicht für andere Gesetzliche Vorschriften notwendig sein, oder Ihre Zustimmung erfolgte.

Haftungsausschluss

Der Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebots zu betrachten, von dem aus auf unsere Seite verwiesen wurde.

Sofern Teile, Formulierungen dieses Textes nicht der geltenden Rechtslage entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokuments in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit unberührt. Innerhalb des Internetauftritts besteht die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher Daten, E-Mail Adressen, Namen, Anschriften. Es erfolgt die Angabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis / Zustimmung.

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung des Kunden ein.

Die Inanspruchnahme aller Angebote ist, wenn technisch möglich und zumutbar, auch ohne Angabe ihrer Daten unter Angabe anonymisierter / Pseudonymisierung der Daten möglich.

Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder sonstiger Angaben, Kontaktdaten, Postanschriften, Telefonnummer, E-Mail Adressen, durch Dritte ist, wenn nicht ausdrücklich angefordert, nicht gestattet.

Rechtliche Schritte gegen die Versender von Werbe- oder Spam-Mails bei Nichteinhaltung gegen dieses Verbot sind uns vorbehalten.

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Auskunfts- und Benachrichtigungsrecht

Sie haben das Recht auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten.

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Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist

 

Firma Lenz Sicherheitstechnik / Firmengruppe

Marc lenz

Anschrift w.o.

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Juni 2022

 

 

11. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Nürnberg Land.

 

12. Salvatorische Klausel

 

Falls eine Bestimmung dieser Regelungen rechtsunwirksam sein sollte, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird, soweit vorhanden, durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt. Ist eine gesetzliche Regelung nicht vorhanden, so ist die unwirksame Klausel durch eine im Wege der Vertragsauslegung zu gewinnenden Klausel zu ersetzen.

 

Stellt sich eine Lücke in diesen Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Beschreibung der wechselseitigen Leistungen heraus, so ist diese Lücke unter Berücksichtigung des Sinnes und Zweckes des Vertrages entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zu schließen.

 

Am Verbraucher-Streitbeilegungs-Gesetz §§ 36 und 37 VSBG nehmen wir nicht teil.

 

Alle übrigen Punkte, die hier nicht gesondert angesprochen wurden, regeln sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Stand :  2022,   Einbruchschutz Franken

 

 

 

 

 

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